Allgemeine Geschäftsbedingungen simi-lar

I – Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 – Im folgendem werden die Firma Barthel GmbH für simi-lar, die Abnehmer, bzw. Besteller, kurz Käufer, genannt. Von etwaiger Unwirksamkeit der einen oder anderen Klausel bleibt die Geltung des übrigen Inhalts dieser Bedingungen unberührt. Die Bedingungen sind für alle Angebote und Aufträge maßgebend.

1.2 – Anderslautenden formularmäßigen Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden.

1.3 – Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

II – Vertragspartner, Vertragsabschluss

2.1 – Der Kaufvertrag kommt zustande mit Barthel GmbH.

2.2 – Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Die Angebote sind als invitatio ad offerendum anzusehen. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Käufer an die Barthel GmbH.

2.3 – Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

2.4 – Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und der Barthel GmbH im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis getroffen werden, sind in dem Auftrag des Kunden, diesen Geschäftsbedingungen und der Bestätigung von der Barthel GmbH schriftlich niedergelegt.

2.5 – Alle Angebote sind freibleibend. Mündliche/fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.6 – Nachträgliche Abänderungen des Auftrages werden gegen Berechnung der Kosten, die bis zum Änderungszeitpunkt entstanden sind, ausgeführt.

2.7 – Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen bzw. Angaben im Internet oder Informationen/Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von der Barthel GmbH gehören, bleiben Eigentum von der Barthel GmbH. Diese Angaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich von der Barthel GmbH als verbindlich bezeichnet worden sind. Konkrete vertragsbezogene Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle des Nichtzustandekommens des Auftrages unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.

III – Änderungsvorbehalt

3.1 – Die Schiebetüren des Verkäufers werden grundsätzlich nach Muster oder Katalog verkauft und werden möglichst mustergetreu geliefert. Handelsübliche geringfügige Farb-, Maserungs-, Muster- und Formabweichungen sind vertragsgerecht.

3.2 – Konstruktionsänderungen oder technische Änderungen bleiben vorbehalten, es sei denn, die Änderung ist dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von der Barthel GmbH unzumutbar.

IV – Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 – Die Preise sind Festpreise inkl. gesetzlicher MwSt. ab Werk ohne Nebenleistungen und in Ermangelung abweichender Vereinbarung ohne Skonto Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, bei Teillieferung entsprechend anteilig. Fälligkeit tritt auch mit einem vergeblichen Anlieferungsversuch ein, sofern der Käufer diesen zu vertreten hat. Der Käufer hat im Falle eines Mangels der Kaufsache oder der Montage ein Kaufpreiszurückbehaltungsrecht nur in angemessener Höhe, die sich nach der Art des Mangels und der Nutzungsbeeinträchtigung richtet.

4.2 – Nebenleistungen sind zusätzliche Dienstleistungen, wie Transport, spezielle Verpackung, Anlieferung und zusätzliche Montagearbeiten.

4.3 – Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung.

4.4 – Bei Überschreiten fälliger Zahlungstermine sind ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Käufer Unternehmer, beträgt der Verzugszins 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

4.5 – Ist Vorkasse vereinbart, das heißt Zahlung des Kunden nach Auftragsbestätigung innerhalb des dort bestimmten Zahlungszieles, gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen der Auftragsbestätigung.

4.6 – Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder tituliert sind.

V – Lieferung, Gefahrübergang gegenüber Unternehmern

5.1 – Ist der Käufer Unternehmer geht die Gefahr mit Verlassen des Betriebsgrundstückes des Verkäufers auf den Käufer über. Erfolgt der Transport der bestellten Schiebetüren durch eigene Fahrzeuge bzw. eigenes Personal von der Barthel GmbH, wird die Barthel GmbH Erstattungsansprüche der bestehenden Haftpflichtversicherung an den Kunden weiterleiten, sofern Versicherungsschutz besteht. Für den Fall, dass der Transport durch beauftragte Spediteure erfolgt, tritt die Barthel GmbH Schadensersatzansprüche gegen die Spediteure an den Käufer ab.

5.2 – Liefert die Barthel GmbH mit eigenen Fahrzeugen bzw. mit einer von ihr beauftragten Spedition Schiebetüren im Betriebsgrundstück des Käufers an, so ist der Käufer verpflichtet, Personal und technische Vorrichtungen für das Abladen der Schiebetüren in ausreichendem Umfang auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Im Falle des Verstoßes gegen die Verpflichtung, ist die Barthel GmbH berechtigt, die Anlieferung der Waren zurückzuhalten.

5.3 - Ist der Käufer bzw. dessen Kunde trotz vorheriger Ankündigung zum Liefertermin nicht anwesend und hat er dies vorab nicht unverzüglich mitgeteilt, so ist die Barthel GmbH berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere für evtl. weitere Anlieferungsversuche oder Lagerkosten zu verlangen.

VI – Lieferung allgemein

6.1 – Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Manufaktur an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.

6.2 – Die Barthel GmbH ist zu Teillieferungen von kompletten funktionsfähigen Einzelelementen bzw. einzelnen zusammengehörenden Bauteilen in zumutbarem Umfang berechtigt.

VII – Lieferfristen, Lieferverzug, Lieferverweigerung

7.1 – Die Barthel GmbH gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich zugesagter Liefertermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Dieser wird in der Auftragsbestätigung als "Fixtermin" betitelt. Für diesen Fall hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Umstände und sonstige unvorhersehbare Störungen des Geschäftsbetriebes der Barthel GmbH oder deren Lieferanten, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt weder von der Barthel GmbH noch bei deren Vorlieferanten abwendbar sind, verschieben die Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum.

7.2 – Eine maßgebliche Lieferzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

7.3 – Die Barthel GmbH ist von ihrer Leistungspflicht frei, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist. Hat die Barthel GmbH zur Erfüllung des Kaufvertrages mit dem Vorlieferanten ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen, so braucht die Barthel GmbH nicht zu liefern, wenn der Vorlieferant nicht liefern kann. Über diese Umstände hat die Barthel GmbH den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. bezahlte Entgelte unverzüglich zurückzuzahlen.

7.4 – Beruht der von der Barthel GmbH zu vertretende Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet die Barthel GmbH für den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden.

7.5 – Im Geschäftsverkehr gegenüber dem Verbraucher ist die Schadensersatzpflicht bei Verzug bzw. Unmöglichkeit höchstens auf 10 % des Rechnungswertes der Waren, mit deren Lieferung wir Verzugszins bzw. deren Lieferung uns unmöglich geworden ist, begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

7.6 – Im unternehmerischen Geschäftsverkehr sind insoweit Schadensersatzansprüche gänzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

7.7 – Die Barthel GmbH kann die Lieferung verweigern, sofern nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, welche die Gegenleistung des Käufers wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit und/oder Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Die Lieferung erfolgt für diesen Fall nur, sofern der Käufer vorleistet oder angemessene Sicherheiten stellt. Die Barthel GmbH ist berechtigt, dem Käufer eine angemessene Frist zur Vorleistung oder der Stellung von Sicherheiten zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, sofern der Käufer die bereits zum Vertragsabschluss vorliegenden Tatsachen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen hat.

VIII – Montage

8.1 – Der Käufer haftet für seine Angaben bzw. die Angaben seiner Kunden, insbesondere für alle Maßangaben und sonstigen Informationen zur Planung, Produktion und Montage sowie für die Tauglichkeit der Montageumgebung, insbesondere der Wände, Decken und Anschlüsse. Alle durch falsche Angaben oder eine ungeeignete Montageumgebung eintretenden Zusatzkosten trägt der Käufer. Der Käufer ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben; insbesondere haftet der Käufer für alle Zusatzkosten, die durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht entstehen.

8.2 – Die Mitarbeiter von der Barthel GmbH sind nicht verpflichtet Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.

IX – Eigentumsvorbehalt

9.1 – Alle Lieferungen von der Barthel GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die jeweils gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gelieferten Waren und Forderungen aus bereits erbrachten Dienstleistungen Eigentum von der Barthel GmbH.

9.2 – Im Falle der Weiterveräußerung von Vertragsgegenständen tritt der Käufer seine Forderung mit Nebenrechten schon jetzt an die Barthel GmbH sicherungshalber ab. Bis auf den jederzeit möglichen Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Solange das Eigentumsrecht der Barthel GmbH besteht ist diese berechtigt, sich jederzeit von der ordnungsgemäßen Behandlung und Unterbringung der Ware an Ort und Stelle zu überzeugen und diese gegebenenfalls nach Nachfristsetzung abzuholen, ohne dass hiermit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist. Der Käufer trägt alle Kosten einer notwendigen Rückholung der Ware, dies gilt auch für die evtl. erneute Anlieferung.

9.3 – Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn sich dieses auf denselben Vertrag bezieht.

X – Gewerbliche Schutzrechte

Der Name simi-lar ist für Barthel GmbH als Unternehmenskennzeichen umfassend markenrechtlich geschützt. Die Nutzung dieser Bezeichnung ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Eine Zustimmung zur Nutzung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Nutzung dieser Bezeichnung als Unternehmenskennzeichen (z. B. als Firmenname oder Geschäftsbezeichnung), als Bestandteil eines Unternehmenskennzeichens, als Internetdomainadresse, oder als Bestandteil einer Internetdomainadresse ist grundsätzlich unzulässig.

XI – Urheber- und Wettbewerbsrechte

Sämtliche Informationen und Gestaltungen, insbesondere Fotos, Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Logos, Produktbeschreibungen und -informationen, Anleitungen, Prospekte, Internetseiten, sowie das gesamte Corporate Design, sind urheberrechtlich und/oder wettbewerbsrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von der Barthel GmbH zulässig. Eine Zustimmung zur Nutzung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Es ist grundsätzlich unzulässig, Copyright-Hinweise von unseren Materialien zu entfernen, zu verkürzen oder unkenntlich zu machen.

XII – Gerichtsstand und Erfüllungsort

12.1 – Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Tuntenhausen im Freistaat Bayern

12.2 – Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Tuntenhausen im Freistaat Bayern, wenn es sich bei dem Käufer um einen Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

12.3 – Wenn der Käufer keinen Wohnsitz im Inland hat, oder diesen nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand immer der Hauptsitz von der Barthel GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.

XIII – Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

XIV – Rechtsgültigkeit

Sollte ein Teil dieser Bestimmungen oder eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

Barthel GmbH Lerchenweg 15 83104 Tuntenhausen